1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und Culinarius gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Culinarius ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.1 Die Dienstleistungen im Bereich Immobilien (insbesondere Immobiliensuche, Immobilienvermittlung und Immobilienverkauf) werden nicht von Culinarius selbst erbracht, sondern ausschließlich durch die ROI Immotreuhand GmbH, welche als eigenständiger Vertragspartner auftritt.
2.2 Culinarius tritt in diesem Zusammenhang nach außen hin gemeinsam mit der ROI Immotreuhand GmbH unter der Bezeichnung „Culinarius – ROI Immotreuhand“ auf und fungiert ausschließlich als Kooperationspartner bzw. Vermittler zwischen Interessent:innen und der ROI Immotreuhand GmbH.
3.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, tritt Culinarius bei Veranstaltungen deren Planung und Umsetzung beauftragt wurde, als Organisator, und nicht als Veranstalter auf. Culinarius übernimmt somit keinerlei Haftungen gegenüber Dritten, Behörden oder dem Veranstalter selbst.
3.2 Culinarius übernimmt keine Erfolgsgarantie für eine Kundenveranstaltung.
3.3. Bei kundenseitiger Absage einer von Culinarius organisierten Veranstaltung gelten folgende Zahlungsbedingungen, falls nicht anders schriftlich vereinbart: Bis zu 100 Tage vor Veranstaltungstermin 30% der Nettoangebotssumme, 100 Tage bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 60% der Nettoangebotssumme, ab 30 Tage vor Veranstaltungstermin 90% der Nettoangebotssumme, Absage am Veranstaltungstag selbst 100% der Nettoangebotssumme.
4.1 Angebote und Dienstleistungen anderer Unternehmen der Culinarius Unternehmensgruppe erfolgen auf deren Rechnung außer es wird explizit gegenteiliges vereinbart. Es gelten die jeweiligen AGB.
5.1 Die Urheberrechte an den von Culinarius und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Dienstleistungen verbleiben bei Culinarius. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
5.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Culinarius zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6.1 Culinarius ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben.
6.2 Ein Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
7.1 Culinarius haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Culinarius beigezogene Dritte zurückgehen.
7.2 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
7.3 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Culinarius zurückzuführen ist.
7.4 Sofern Culinarius die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs-und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Culinarius diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Culinarius ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet der Culinarius Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.1 Culinarius erhält für Dienstleistungen entsprechend der Angebotslegung ihr Honorar. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die Culinarius fällig.
9.2 Culinarius wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
9.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Culinarius, so behält Culinarius den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Dienstleistung zu erwarten gewesen ist.
10.1 Culinarius ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Culinarius ausdrücklich einverstanden.
11.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
11.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Culinarius. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Culinarius zuständig.
11.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
11.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessualeKosten“ geltend gemacht werden.
11.6 Ziel dieser Vereinbarung soll die Schaffung einer Basis gegenseitigen Vertrauens sowie persönlicher und geschäftlicher Wertschätzung sein.